Im Hinblick auf die Wintersession hat die SiK die Änderung des Asylgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz (EG AIG und ASylG) vorberaten. Damit soll eine vom Grossen Rat überwiesene Motion umgesetzt werden, die verlangt, dass abgewiesene Asylsuchende die bei Privatpersonen untergebracht sind, auch Nothilfe beziehen können.
Eine knappe Mehrheit der Kommission lehnt die Gesetzesänderung ab und nur ein Drittel der Mitglieder des Sicherheitsrates begrüsst das Gesetz und somit die Umsetzung des Willens des Grossen Rates. Letztere argumentieren damit, dass es eine Realität ist, dass gewisse Personen nicht zurück in ihre Herkunftsländer können und es wichtig sei, die private Unterbringung als Ergänzung zu den Rückkehrzentren vorzusehen. Mit der neuen Regelung hätten diese Personen auch Anspruch auf die Nothilfe des Kantons.
Ein weiteres Drittel der Kommission hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Für besonders fragile Menschen, insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern, stellt die private Unterbringung eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen dar. Ohne die Möglichkeit des Bezugs von Nothilfe auch ausserhalb der Rückkehrzentren ist die Finanzierung einer privaten Unterbrin-gung nur in seltenen Fällen realisierbar.
Grossrätinnen und Grossräte im Kanton Bern sind dringend aufgefordert, Vernunft und Menschlichkeit walten zu lassen und das EG AIG und ASylG im Sinne von Nothilfe für alle zu ändern!